„Nicht auf Kosten der Gaube“

Erhaltungssatzung: Bewohner der Straße Waldwinkel erhielten Auskunft

Arne König vom Bauamt Bremen-Nord und Siegfried Hafke, Vertreter der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (von rechts) im Gespräch mit Anwohnern der Straße Waldwinkel. Im Hintergrund ist eins der typischen Häuser zu sehen. Foto: AS

Artikel vom: 20.10.2022

St. Magnus – (AS) Ortstermin im Waldwinkel: Siegfried Hafke von der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hatte die Anwohner der Straße zu einem Gespräch eingeladen, um zu erläutern, was passiert, wenn die für das erste Quartal 2023 angedachte Erhaltungssatzung gültig wird.

Charakteristische Merkmale sollen erhalten bleiben

Erhaltungssatzungen gelten als städebauliche Instrumente, die die Eigenart und Gestalt eines Gebiets erhalten sollen.
Die Häuser im Waldwinkel seien von 1938.
Charakteristisch sind beispielsweise die Dächer, die Fenster, der weiße Putz und die sogenannten Fledermausgauben (Dachfenster) bei den Doppelhäusern.
14 prägenden Strukturmerkmale sind für das Gebiet in einem Kriterienkatalog zusammengefasst. Dort sind beispielsweise auch die Vorgartenzonen festgehalten, die unbebaut bleiben müssen. Ändere ein Umbau nicht den städtebaulichen Charakter, müsse kein gesondertes Verfahren eingeleitet werden. Wenn doch, gebe es ein gesondertes Genehmigungsverfahren, das auch gebührenpflichtig sei. Die Gebührenordnung werde noch erstellt, richte sich jedoch nicht nach den Baukosten, sondern die Gebühren fielen niedriger aus.
Siegfried Hafke erinnerte an die Einwohnerversammlung im Mai und die positive Aufnahme der Satzung im August im Beirat Burglesum. Im weiteren Verlauf sei die Denkmalpflege mit eingebunden gewesen.
Eine Erhaltungssatzung sei kein Bebauungsplan, sondern ein Ortsgesetz, das erlassen werde. Jede Veränderung, die erfolgen soll, müsse im Einzelfall genehmigt werden um den Charakter des Gesamtbildes zu erhalten.
Insbesondere nachgefragt wurde von den Anwohnern die Anbringung von Photovoltaik-Anlagen. Diese seien zukünftig genehmigungspflichtig, so die Experten.
Ziel sei, die Anlagen zu genehmigen, jedoch sollte die Optik verträglich sein. Es gelte, die Gewinnung von Solarenergie zu ermöglichen, jedoch „nicht auf Kosten der Gaube“. Einen Architekten müsse man dafür nicht engagieren, das könne auch ein Fachbetrieb.
Siegfried Hafke verwieß zudem auf den Solarkataster Bremen, mit dessen Hilfe man herausfinden könne, ob ein Dach für eine Solaranlage geeignet sei.
Wer etwas an seinem Haus verändern möchte, soll sich mit Arne König vom Bauamt Bremen-Nord, im Stadthaus Vegesack, Telefon 0421/361-7529 in Verbindung setzen.


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