Kein Schulausflug wegen Diabetes

Timon vor der Oberschule Lesum. Der 14-Jährige wehrt sich gegen Ausgrenzung. Foto: fr
Artikel vom: 08.06.2025
Lesum (rdr) – Timon Walczak leidet seit fünf Jahren an Diabetes Typ 1. Als seine Erkrankung diagnostiziert wurde, besuchte er die dritte Klasse. Anfangs wurde der Schüler der Oberschule Lesum von einer Assistentin beim Spritzen von Insulin unterstützt. Mit Beginn der fünften Klasse beschloss der heute 14-jährige Timon, das selbst und ohne Assistenz zu übernehmen. „Trotz der täglichen Herausforderungen meistert er seinen Schulalltag verantwortungsvoll und engagiert“, berichtet seine Mutter Joanna Walczak.
Umso erschütterter war sie, als ihr Sohn aufgrund von seinem Diabetes vom Schulausflug in den Heidepark ausgeschlossen werden sollte. Dabei hatte Timon beispielsweise vor zwei Jahren ohne Probleme an einer mehrtägigen Klassenfahrt teilgenommen.
In einem Schreiben teilte die Schule mit, dass das Verhalten des 14-Jährigen nicht in allen Situationen ausreichend verantwortungsbewusst erscheine. Und weiter: „Um eine sichere gesundheitlich unbedenkliche schulische Situation für Timon zu gewährleisten zu können, ist eine verlässliche und sichere Grundlage für das weitere schulische Vorgehen – insbesondere bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen zu schaffen.“ Ohne die fachliche Einschätzung über das Gesundheitsamt, sehe man sich nicht in der Lage, die Verantwortung und Aufsicht bei außerschulischen Aktivitäten zu übernehmen.
Diese als als klar diskriminierend empfundene Entscheidung wollten Timon und seine Eltern auf keinen Fall hinnehmen und reichten Beschwerde bei der Senatorin für Kinder und Bildung ein. Darin verweisen die Eltern auf Vorurteile und mangelnde Willen zur Inklusion an der Oberschule. „Statt gemeinsam nach Lösungen zu suchen, wird unser Sohn ausgegrenzt in einer Weise, die ihn tief verletzt und ihm das Gefühl gibt, weniger wert zu sein als seine Mitschüler“, so Joanna und Jacek Walczak.
Die Eltern fordern unter anderem eine Stellungnahme der Oberschule zum Umgang mit chronisch erkrankten Schülern, konkrete Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Diskriminierungen, einschließlich einer Sensibilisierung des Kollegiums, „und selbstverständlich die Rücknahme des ungerechtfertigten Ausschlusses vom Schulausflug“.
Beim Verwaltungsgericht reichte die Familie zudem Klage gegen die Stadtgemeinde Bremen ein. Das Gericht hob den Bescheid der Oberschule Lesum daraufhin auf und teilte mit, der 14-Jährige sei berechtigt, weiterhin an außerschulischen Veranstaltungen teilzunehmen.
Auch an der Lesumer Bildungseinrichtung kehrte nach dem Beschluss Einsicht ein. „Unser dringliches Bemühen um Handlungssicherheit und Klarheit im Hinblick auf die Betreuungssituation Ihres Sohnes Timon hat zeitnah zu einer Entlastung der Schule durch die Senatorische Behörde geführt“, heißt es im Schreiben an die Eltern. Es seien konkrete Handlungsempfehlungen übermittelt worden, auf deren Grundlage man nun verantwortungsvoll planen könne. „Wir freuen uns daher, Ihnen mitteilen zu können, dass die Teilnahme Ihres Sohnes Timon an außerschulischen Aktivitäten so grundsätzlich möglich ist.“
Weitere interessante Artikel