Unter der Autotür mitgeschleift
Der Fall wurde vor dem Amtsgericht in Blumenthal verhandelt. Foto: rdr
Artikel vom: 30.11.-0001
Blumenthal (rdr) – Gleich für mehrere Taten musste sich ein Angeklagter vor wenigen Tagen vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Blumenthal verantworten. Dem schwer drogenabhängigen Mann, der bereits 34 Einträge im Strafregister und mehrere Haftstrafen verbüßt hat, wurden Ecstasy-Besitz, Autodiebstahl, Gewalt gegen Rettungskräfte, Fahren ohne Führerschein und ein versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl vorgeworfen. Besagtes Auto, das am 20. März entwendet worden war, habe nicht er geklaut, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger mitteilen. Er sei vielmehr von einer Bekannten aus deren Wohnung verwiesen worden mit dem Hinweis, sich stattdessen in das Auto zu setzen. Zur Herkunft des Wagens wurde der Beschuldigte nicht befragt und schwieg sich darüber aus.
In dem Auto hatte ihn eine Passantin dann irgendwann vermeintlich leblos gesehen und den Rettungsdienst alarmiert. Zwei Helfer rückten an, und einer von ihnen trat nun vor Gericht als Zeuge auf. Er habe gleich den schlechten Zustand des Mannes bemerkt. „Ich habe erst gedacht, wir reanimieren gleich.“ Der Rettungsassistent schilderte weiter, den Angeklagten am Arm angefasst zu haben, wodurch dieser wach wurde. Dabei habe er eine Spritze und Bierflaschen im Wagen gesehen und über den Beschuldigten hinweg versucht, den Autoschlüssel aus dem Zündschloss zu ziehen. Dann sei der Angeklagte plötzlich zügig rückwärtsgefahren und er sei „halbwegs rausgeschleudert“ worden, so der Rettungsassistent. Weiterhin sei er auf den Bauch gefallen und unter der Tür des Wagens mitgeschleift worden. Dann habe er aufstehen können und sei wieder vom Auto touchiert worden. Er glaube nicht, dass der Täter es gezielt auf ihn abgesehen habe, „aber der wollte weg“. Dazu kam es durch das Eingreifen seines Kollegen dann nicht mehr. Der Rettungsassistent berichtete von Verletzungen wie die Stauchung der Halswirbelsäule, einem eingeklemmten Nerv oder zwei Fingern, die bis heute taub seien. Unter Tränen berichtete der Zeuge, der nach der Tat fünf Monate krankgeschrieben war, von psychischen Problemen. „Ich habe bis heute damit zu kämpfen.“
Der Angeklagte erklärte, sich nicht erinnern zu können. Er habe mehrere Tage lang nicht geschlafen. „Es tut mir leid“, sagte er zum Zeugen. „Ich wollte niemandem weh tun.“ Der Rettungsassistent nahm die Entschuldigung offenbar an – auch wenn sie ihm nicht weiterhelfe – und wünschte dem Angeklagten für die Zukunft alles Gute und das Besiegen seiner Sucht.
Der Staatsanwalt erklärte, der Angeklagte habe ein Auto als gefährliches Werkzeug benutzt und einem Menschen damit erhebliche Verletzungen zugefügt. Und es hätte sogar noch weitaus schlimmer kommen können, befand er und forderte eine Gesamtstrafe von zwei Jahren. „Irgendwann ist das Fass voll.“ Der Verteidiger versuchte, die Strafe auf ein Jahr und sechs Monate zu reduzieren; scheiterte damit aber an Richter Dr. Jens Florstedt und den beiden Schöffen. Das Trio kam der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung nach.
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