Auf der Suche nach Bauland

Bauvorhaben in Lüssum-Bockhorn stoßen bei Anwohnern auf wenig Gegenliebe

Im rückwärtigen Bereich der Straßenzüge An de Deelen und Steenkuhlenweg könnten neue Wohneinheiten entstehen. Das sieht das Baulandmobilisierungsgesetz vor, um mehr Wohnraum in Bremen zu schaffen.  Foto: th

Artikel vom: 17.12.2024

Lüssum (th) – Die Beiratssitzung in Blumenthal erlebte einen großen Besucherandrang. Zahlreiche interessierte Anwohner waren der Einladung gefolgt, um der Vorstellung eines sektoralen Bebauungsplanes im Ortsteil Lüssum-Bockhorn zu folgen. Es umfasst ein Areal von 53000 Quadratmetern. Die Fläche sei in ihrem Blockinnenbereich und aufgrund ihrer Größe und Lagegunst geeignet, eine gemischte Nachverdichtung zur Errichtung von Wohnhäusern aufzunehmen, ist der Vorlage zu entnehmen, die dem Beirat zum Beschluss vorlag. 

Die Rede ist von freistehenden Einfamilien- oder Doppelhäusern, die sich aufgrund ihrer Größe in die Umgebung einpassen würden. Laut Stellungnahme des Bauamtes Bremen-Nord handelt es sich dabei um eine Angebotsplanung, die keine Verpflichtung zum Bauen auf den rückwärtigen Grundstücken bedeutet. 

Das Gebiet liegt in dem Straßendreieck An de Deelen, Steenkuhlenweg und der Schwaneweder Straße, das behörderlicherseits aufgrund von fehlendem Wohnraum in der Stadtgemeinde Bremen in den Fokus gerückt ist. In diesem Zusammenhang berichtete Stadtplanerin Katharina Specht von der ausgewiesenen Wohnungsnot, die in Bremen vorherrsche. Grundlage für die Planungen bilde das Baulandmobilisierungsgesetz. Insgesamt sollen auf diese Weise 10000 zusätzliche Wohnungen in der laufenden Legislaturperiode geschaffen werden, alleine zwei sektorale in Blumenthal und drei in Vegesack. Es handele sich dabei um Neubauten in bereits besiedelten Flächen und somit nicht in freier Landschaftsstruktur. 

„Wir sind am Anfang des Verfahrens“, so Katharina Specht.  Man arbeite sowohl mit Wohnbaugesellschaften als auch privaten Eigentümern zusammen. Es käme darauf an, was die Eigentümer aus dem Angebot machen könnten. Es würden Grundstücke existieren, die in ihrer Tiefe und Größe infrage kämen. Die Anzahl der gewünschten Wohneinheiten können nicht bestimmt werden, jedoch die Bauweise und Firsthöhe. Bereits vor 20 Jahren hätte es Bestrebungen gegeben, einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Inzwischen gewinne das Vorhaben an Fahrt. Denn die Frist zur Beschlussfassung würde am 31. Dezember 2026 enden. Stefanie Rohbeck, Abschnittleiterin der Stadtplanung, favorisierte eine verdichtete Bauweise. Im Verlauf des Straßenzuges An de Deelen gebe es zahlreiche Eigentümer, die an den Planungen beteiligt werden. Dazu zähle die öffentliche Sitzung des Beirates, um den Projektverlauf vorzustellen.

Ein Echo blieb nicht aus. Viele Anwohner lösten zum Teil harte Kontroversen aus. Dabei rückten erhebliche Zweifel in den Vordergrund, dass sich die rückwärtigen Flächen von der Straße aus erreichen lassen. „Sollen wir die Garagen abreißen“, so ein Fragesteller, der das ganze Vorhaben als „Schwachsinn“ bezeichnete, da es aufgrund der bestehenden Bebauung nur ganz enge Zuwegungen gebe und keine Straße zum ausgewiesenen Areal führe. „Wir saufen ab“, so ein weiterer Anwohner, der auf die Kanalisation verwies, die bei stärkerem Regen die Niederschläge nicht aufnehmen könne. Um Verständnis für den Unmut warb eine weitere Anwohnerin, die die Art und Weise für unglücklich hielt, dass die Einladung zur Beiratssitzung zu kurzfristig erfolgt sei.  Damit hätte man Ängste und Unsicherheiten ausgelöst, gerade bei den älteren Hauseigentümern. Sie konnten sich zuvor keine Meinung über das gesamte Vorhaben bilden. 

Zurecht hätte ein Anwohner Kritik geäußert, dass man damit rechne, dass man sich in seiner Lebensqualität eingeengt fühle, wenn man auf seiner Terrasse sitze. Doch man wolle an diesem Abend in erster Linie über das Vorhaben informieren und mit den Anwohnern ins Gespräch kommen, so die Absicht des Bauamtes. Den Hintergrund bildet ein Beschluss der Landesregierung Bremen, den es heiße umzusetzen. Und er sei als ein Angebot zu verstehen, aber nicht verpflichtend. Das sehe der Bebauungsplan vor. Aufgrund der straffen Zeitplanung wird die Anwohnerbeteiligung im Frühjahr erfolgen.


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