„Aus dem Ruder gelaufen“
Bleibt der Sportparksee für Freiluftpartys nutzbar? Mit dem Thema muss sich nun die Regionalpolitik auseinandersetzen. Foto:av
Artikel vom: 05.05.2024
Grambke (AS) – Eine Freiluftparty am Grambker Sportparksee sorgte am vergangenen Wochenende von Samstagabend bis Sonntagmorgen für Protestanrufe von Anwohnern bei Polizei und Ordnungsamt.
Letzteres hatte die Party genehmigt, mit Berufung auf einen Beschluss des Beirats. Dieser habe sich verständigt, Freiluftpartys unter bestimmten Auflagen am Sportparksee zu erlauben, um jungen Menschen eine Möglichkeit zum Feiern zu geben, berichtet der Ortsamtsleiter Florian Boehlke. Die Party sei „aus dem Ruder gelaufen“, erklärte er jedoch rückblickend.
„Ohrenbetäubend“ sei die Musik gewesen, berichtete Anwohnerin Renate Börnsen. Sie und Nachbarn hätten mehrfach beim Ordnungsamt und bei der Polizei angerufen. Sie selbst sei kurz nach 3 Uhr auf einen Parkplatz in der Hindenburgstraße gefahren, um etwas Ruhe zu bekommen. „Auch da dröhnten die Bässe.“
Marianne Schmidt (Name von der Redaktion geändert) von „Traumfabrik Oldenburg“ erklärte, dass die Veranstalter gegen 16 Uhr angefangen hätten, aufzubauen. Gegen 17.30 Uhr sei das Ordnungsamt vorbeigekommen, gegen 18 Uhr hätten sie die Freiluftparty gestartet. Das Ordnungsamt sei noch einmal gegen 22 Uhr vor Ort gewesen.
In der Pressemitteilung des Senators für Inneres und Sport, dem das Ordnungsamt unterstellt ist, hieß es bestätigend: „Bei der letzten Kontrolle waren rund 80 Personen anwesend. Die Lage war entspannt, die Musik nicht zu laut.“ Vereinbart worden sei, dass ab Mitternacht die Musik zusätzlich leiser gedreht wird.
Eine Sprecherin der Polizei Bremen erklärte, dass die Örtlichkeit seitens der Einsatzkräfte regelmäßig überprüft worden sei. „Es konnte ab 23.23 Uhr keine Lärmbelästigung festgestellt werden. Die Musik hatte zu diesem Zeitpunkt eine angepasste Lautstärke.“ Um 4.30 Uhr hätten die Einsatzkräfte jedoch laute Musik festgestellt. „Nach Vorsprache wurde die Auflösung der Feierlichkeit sowie eine Fertigung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige angedroht. Im Anschluss an das Gespräch wurde die Veranstaltung beendet.“
Veranstalterin Marianne Schmidt zeigte sich verwundert darüber, dass die Polizei sich nicht schon eher gemeldet habe, die Kontaktdaten hätten die Beamten gehabt.
Wie will man zukünftig damit umgehen? Seitens der Polizei hieß es: „Im Zuge der Anmeldung einer nicht kommerziellen Freiluftparty erteilt das Ordnungsamt Auflagen. Darunter sollte Sorge getragen werden, dass von der Freiluftparty keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und kein Lärm ausgeht, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen.“ Das Ordnungsamt Bremen habe ebenfalls Kenntnis über die Beschwerde erhalten und könne in eigener Zuständigkeit über zukünftige Veranstaltungen entscheiden und werde gegebenenfalls weitere Auflagen den Veranstaltenden erteilen.
Eine Auflage sei beispielsweise, die Freiluftparty zeitlich zu beschränken, weiß Schmidt. Das Innenressort schreibt: „Im Freiluftpartygesetz gibt es keine Regelung, die besagt, wie lange eine Freiluftparty stattfinden darf, aber die Anmelderin hat sich an ihre angemeldeten Zeiten gehalten. Grundsätzlich sind Freiluftpartys von 24 Stunden möglich.“
Ortsamtsleiter Florian Boehlke geht davon aus, dass sich der zuständige Ausschuss und der Beirat mit dem Thema beschäftigen werden. In Burglesum gebe es vergleichsweise wenige Partys. Man könne nach alternativen Plätzen, wie beispielsweise im Industriepark, schauen. Am Standort Sportparksee würde er gern festhalten, aber nachschauen, welche anderen Stellschrauben es gebe, bevor man „Nein“ zu Partys dort sage.
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