„Dinge ändern, die erforderlich sind“
Der Beirat Burglesum verabschiedete einstimmig eine Stellungnahme zum Beiräteortsgesetz. Ortsamtsleiter Florian Boelke hatte das Thema auf die Tagesordnung der Beiratessitung gesetzt. Foto: th
Artikel vom: 30.11.-0001
Burglesum (th) – Eine Stellungnahme zum Beiräteortsgesetz liegt vor. Der Beirat Burglesum verabschiedete ein umfangreiches Schreiben zur vorliegenden Änderung. Martin Hornhues (CDU), stellvertretender Beiratssprecher, hatte fünf Punkte zusammengestellt, die nahezu unverändert verabschiedet wurden. Sie boten eine Grundlage für eine Diskussion im Beirat. Vom Grundsatz her wurde die Überarbeitung des Gesetzes begrüßt, mit Ausnahme der Regelung der finanziellen Mittel.
Schwerpunktthemen wären Zuordnung von Mitwirkungsrechten für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen und Entscheidungsrechte im straßenrechtlichen Bereich, personelle und materielle Ausstattung von Sitzungen, Beteiligung bei Baumaßnahmen sowie eine erweiterte Informationspflicht behördlicherseits an die Beiräte vor einer Umsetzung von Maßnahmen.
Ferner soll eine Klarstellung zu Struktur und rechtlicher Stellung von Fraktionen sowie Ausschüssen, insbesondere dem Koordinierungs- und Sprecherausschuss oder den Regionalausschüssen erfolgen. Der Beirat erwartet, dass allen Beiräten ein „Kompendium Beiratsarbeit“ zur Verfügung gestellt wird, in dem für die Ausübung der Beiratstätigkeit betreffende Verwaltungsordnungen sowie einschlägige Gerichtsurteile aufgenommen werden. Nach der Streichung aller weiteren Stadtteilbudgets müsse eine verbundene Zusage der Erhöhung von Stadtteilbudgets mit einer inhaltlichen Ausweitung von Vergabemöglichkeiten umgesetzt werden.
Martin Hornhues (CDU) sprach zuvor von einer Beschneidung von Beiratsrechten. Zugleich äußerte er seinen Appell, Dinge auch zu ändern, die erforderlich sind. Für alle Bereiche sollte zudem ein Budget zur Verfügung stehen. Schließlich sei das Gesetz geändert worden, aber die Erhöhung der Mittel wäre nicht eingetreten. Beiratssprecherin Maren Wolter (SPD) freute sich im Vorfeld, wenn es zu einer Überarbeitung des Beiräteortsgesetzes kommen wird, weil auf diese Weise eine bessere Grundlage für die Arbeit geschaffen wird. Mit nur einer kleinen Änderung versehen wurde die umfangreiche Stellungnahme einstimmig verabschiedet.
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