Verfassungsschutz soll Bremer AfD beobachten 

Innensenator Ulrich Mäurer erteilte Zustimmung

Ulrich Mäurer. FOTO: Senatspressestelle

Artikel vom: 17.06.2022

Bremen - (FR) Innensenator Ulrich Mäurer hat der Parlamentarischen Kontrollkommission den Jahresbericht 2021 vorgestellt, der am 1. Juli 2022 der Öffentlichkeit präsentiert wird. Dabei wurde das Kontrollorgan der Bremischen Bürgerschaft darüber informiert, dass das Landesamt für Verfassungsschutz den Bremer Ableger der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) insgesamt als Verdachtsobjekt einstuft. Der AfD-Landesverband muss nun verstärkt damit rechnen, intensiv und gegebenenfalls auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet zu werden. Den Jugendverband "Junge Alternative" (JA) der Partei hatte der Bremer Verfassungsschutz als einer der ersten Landesämter bereits 2018 als Beobachtungsobjekt eingestuft. Andere Länder folgten. Seitdem hat die JA bundesweit einen starken Bedeutungsverlust und Mitgliederschwund zu verzeichnen. In Bremen trat sie kaum noch öffentlich in Erscheinung. Der informelle Personenverbund "Der Flügel" mit dem thüringischen Fraktionsvorsitzenden der AfD Björn Höcke als bekanntestem Vertreter ist nach seiner offiziellen Auflösung im April 2021 in die Partei aufgegangen. Im Bremer Landesverband stehen einzelne Mitglieder dem "Flügel" ideologisch nahe. Innensenator Mäurer: "Die AfD im Bund, aber auch im Land Bremen radikalisiert sich in ihren Äußerungen immer weiter und schürt Hass und Hetze. Hier setzen wir mit der Einstufung zum Verdachtsfall ein klares Zeichen, dass wir bei allen öffentlichen Äußerungen genau hinschauen." Der Bremer Landesverband ließ in seinen öffentlichen Verlautbarungen der vergangenen Jahre insbesondere erkennen, dass er in Teilen ein ethnisch-homogenes Volksverständnis vertritt, das jegliche Zuwanderung ablehnt. So diffamieren Aussagen wiederholt Menschen muslimischen Glaubens und Geflüchtete. Es finden sich somit tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht begründen, dass die vom Landesverband getätigten Aussagen sich in Teilen gegen die im Grundgesetz verankerten Prinzipien der Menschenwürde und des Demokratieprinzips richten.


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