Mit Pollern gegen Autofahrer
Der neue Rad- und Fußweg wird verbotenerweise auch von Autofahrern benutzt. Der Erschließungsträger MP Grund GmbH & Co. KG will zeitnah Poller installieren lassen. Foto: rdr
Artikel vom: 29.04.2024
Fähr-Lobbendorf (rdr) – Der Rad- und Fußgängerweg zwischen der Arend-Klauke-Straße und der Straße Fährer Flur sei „prima wiederhergestellt“ worden, befand jüngst Anke Nerger in der Sitzung des Vegesacker Beirats. Dieser Weg hatte wegen eines Kita-Neubaus zwischenzeitlich weichen müssen und wurde dann neu errichtet.
Die Bürgerin aus Fähr-Lobbendorf kritisierte allerdings sehr die Tatsache, dass auch Autofahrer diesen Weg als Abkürzung nutzen würden. Das hätte sie selbst beobachtet.
Natalie Lorke von der CDU-Beiratsfraktion befürchtete zudem, dass Kinder durch die unerlaubt durchfahrenden Pkw gefährdet sein können.
„Unseres Kenntnisstands nach befinden sich besagte Verkehrsflächen nicht in unserer Verantwortung“, erklärte Andrea Voth vom Amt für Straßen und Verkehr (ASV).
Vielmehr sei der Erschließungsträger, die MP Grund GmbH & Co. KG, zuständig. „Die angefragten Kosten der Wiederherstellung des Fuß- und Fahrradweges, sowie die Anpassung an die vorhandenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen einschließlich der Beleuchtung werden demzufolge in vollem Umfang vom Erschließungsträger übernommen“, so Andrea Voth weiter.
Olaf Mosel vom besagten Erschließungsträger kündigte an, dass zeitnah noch Poller installiert würden, die eine Befahrung mit Pkw verhindern sollen.
Laut Straßenverkehrs-Ordnung müssen Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen. Ausnahmen auf Gehwegen gelten etwa für Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen, Inline-Skater und Kinder mit Fahrrädern. Wer mit einem Kraftfahrzeug verbotswidrig Gehwege befährt, wird mit 55 Euro zur Kasse gebeten. Bei Behinderung, Gefährdung oder gar einem Unfall wird entsprechend teurer.
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