60 Millionen Euro für Bremer Krankenhäuser 

Senat beschloss Rettungsschirm

Die Krankenhäuser haben mit der Energiekrise zu kämpfen. SYMBOLFOTO: FR

Artikel vom: 12.04.2023

Bremen - (FR) Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in dem Rettungsschirm für Kliniken zur Sicherstellung der stationären Krankenhausversorgung im Land Bremen zugestimmt. Damit werden die Auswirkungen der Energiekrise in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine für die Kliniken abgemildert. Der Senat stellt dafür insgesamt bis zu 60 Millionen Euro zur Verfügung, die aus den 500 Millionen Euro Globalmitteln zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise aus dem beschlossenen Nachtragshaushalt für 2023 frei gegeben werden.

"Von den exorbitanten Preissteigerungen der Energiekosten sind auch die Kliniken im Land Bremen sehr stark betroffen. Nach den Folgen der Corona-Pandemie schlagen zusätzlich die massiven Teuerungen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser durch. Um unsere stationäre Krankenhausversorgung im Land Bremen sicherzustellen, ist es notwendig geworden eine Auffanglinie zu bilden, damit kein Krankenhaus in diesen Krisenzeiten in eine Schieflage gerät", sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Der Senat legt einen Rettungsschirm für Kliniken zur Sicherstellung der stationären Krankenhausversorgung im Land Bremen auf, um durch Effekte des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise ausgelöste Existenzbedrohungen und Liquiditätsengpässe von Krankenhäusern im Einzelfall abzuwenden und so die Krankenhausversorgung im Land Bremen zu sichern. Durch die Hilfen soll eine finanzielle Unterstützung in Form von Billigkeitsleistungen ermöglicht werden. Ziel ist es, Liquiditätsengpässe sowie Existenzbedrohungen abzuwenden. Antragsberechtigt sind Träger von Krankenhäusern, die im Krankenhausplan des Landes Bremen gemäß Paragraf 5 des Bremischen Krankenhausgesetzes (BremKrhG) aufgenommen sind. Diese reichen einen Antrag bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) ein, die die Anträge prüft und nach festgestellter Förderungsfähigkeit bewilligt. 


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