Senat beschließt Warnstufe 1

In Innenräumen gilt wieder die 3-G-Regel

Auch in der Gastronomie gilt die 3-G-Regel wieder. SYMBOLFOTO: FR

Artikel vom: 15.10.2021

Bremen - (FR) Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat beschlossen, ab Freitag, 22. Oktober 2021,  die Corona-Warnstufe 1 in der Stadtgemeinde Bremen anzuwenden. Dadurch gelten in Bremen erneut weitere Schutzmaßnahmen. "Wir haben in der vergangenen Woche gesagt, dass wir die Entwicklung in den Kliniken und das Infektionsgeschehen insgesamt genau im Auge behalten werden. Die Hospitalisierungsinzidenz ist in den vergangenen Tagen gestiegen und liegt stabil bei 3 oder darüber. Hier greift also der Stufenplan, den der Senat beschlossen hat. Wir wollen deshalb jetzt nicht abwarten, sondern schnell reagieren. Darüber hinaus melden die Kliniken auch eine zusätzliche Belastung durch andere Infektionserkrankungen", so Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard. "Wir kommen jetzt in den Herbst, es finden wieder deutlich mehr Begegnungen in Innenräumen statt. Auch diese Situation müssen wir in unsere Planungen mit einbeziehen. Es ist deswegen richtig, dass in Innenräumen wieder die 3G-Regel gilt."
Ab dem 22. Oktober 2021 gelten in der Stadtgemeinde Bremen folgende Regeln:
  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personenverkehr, in Verkaufsstätten in geschlossenen Räumen und bei Großveranstaltungen ab 5.000 Personen
  • 3G-Regel im Innenbereich für Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen, Sportstätten (siehe Paragraf 3 Absatz 4 Coronaverordnung)
  • Keine Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen. Ein Hygiene- und Schutzkonzept muss vorgelegt werden
  • Für Großveranstaltungen ab 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gilt die 3G-Regel mit den bekannten Schutzauflagen. Die 2G-Regel kann angewendet werden
  • Außerdem sollen die AHAL-Regeln angewendet werden. Dazu wird empfohlen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, Hygienemaßnahmen umzusetzen und regelmäßig zu lüften.

Näheres: www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2021_09_30_GBl_Nr_0104_signed.pdf


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