"3-G-Regel" gilt ab Mittwoch in Innenräumen

Nur noch Genesene, Geimpfte und Getestete erhalten vorerst Zutritt zu vielen Innenräumen in Bremen

Das Ordnungsamt Bremen erlässt am 18. August eine neue Allgemeinverfügung. Unter anderem erhalten Geimpfte danach Zutritt zu Innenräumen. FOTO: FR

Artikel vom: 18.08.2021

Bremen - (FR) Nachdem die Corona-Inzidenz in der Stadtgemeinde Bremen, laut Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts, am 17. August  den dritten Tag in Folge oberhalb des Wertes von 35 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner liegt, wird in der Stadt Bremen der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt. Das Ordnungsamt Bremen wird als örtlich zuständige Behörde heute eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der ab Mittwoch (18. August 2021) die "3-G-Regel" in Innenräumen gilt. Ab dann ist der Zugang zu folgenden Einrichtungen für Personen mit vollständigem Impfschutz, für genesene Personen oder Personen mit negativem Ergebnis einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus möglich.

  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Gastronomiebetriebe, Clubs, Diskotheken, Festhallen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Theater, Opern, Kinos, Konzerthäuser, Prostitutionsstätten und Prostitutionsfahrzeuge nach dem Prostituiertenschutzgesetz zur Ausübung der Prostitution, Swingerclubs, Saunen, Studios für Elektrostimulationstraining, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Spaßbäder, Sportanlagen, Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte und ähnliche Veranstaltungen, Freizeitparks, Spielplätze, Kletterhallen, Kletterparks und sonstige Vergnügungsstätten jeweils in geschlossenen Räumen
  • Veranstaltungen (ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen) und Feste in geschlossenen Räumen außerhalb der eigenen Wohnung
  • Die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen
  • Die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen (ausgenommen ist Schulsport)
  • Beim Aufenthalt in Beherbergungsbetrieben (Test bei Anreise und zwei Mal je Woche bei mehrtägigem Aufenthalt)

Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Als negative Testergebnisse werden PCR-Tests und Antigen-Schnelltests anerkannt, die nicht älter als 24 Stunden sind. Außerdem können in den jeweiligen Einrichtungen vor Ort Selbsttests durchgeführt werden, wenn diese unter Aufsicht desjenigen stattfinden, der das Hygienekonzept verantwortet, oder eines oder einer Angestellten. Als genesen gelten Personen, die ein positives PCR-Testergebnis vorlegen können, das nicht älter als sechs Monate ist. Geimpfte Personen müssen mittels eines Impfzertifikats nachweisen, dass sie einen vollständigen Impfschutz besitzen. Dieser tritt 14 Tage nach abschließender Impfung ein. Die Allgemeinverfügung gilt für vier Wochen.


Weitere interessante Artikel

Transformation des Stahlwerks

Oslebshausen (NIK) – Der neue Regionalausschuss „Bremer Industrie-Park“ der Beiräte Burglesum und Gröpelingen hat sich in der vergangenen Woche konstituiert. Unter dem ...

Gut besuchte Premiere in der Stadtbibliothek

Vegesack (TH) – „Es gibt Menschen, die nicht nur kreativ sind, sondern Lust haben, ihre Geschichten zu erzählen“. Martin Renz, Leiter der Vegesacker Stadtteilbibliothek, ...

Synergien in der Gesundheitsversorgung

Vegesack (NIK) – Vielen Frauen ist nicht bewusst, dass sie während der Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit seitens ihrer Krankenkassen einen Anspruch auf Hebammenbetreuung ...

„Ich gehe mit einem guten Gefühl“

Bremen-Nord – Im Gespräch mit GEWOSIE-Vorständin Gabriele Hoppen, die sich zum April in den Ruhestand verabschiedet. Frau Hoppen, im Oktober 2011 sind Sie als erste Frau in den ...

„Die Seelenmuskeln stärken“

Bremen (NIK) – Gesundheit ist erlernbar, ist Özden Ohlsen überzeugt. Sie weiß wovon sie spricht, denn ihr wurde das nicht leicht gemacht. Bei einer Lesung in der ...

Deutsch lernen, den Alltag verstehen

Bremen-Nord (RDR) – Seit fast zehn Jahren gibt es das Sprachcafé der Volkshochschule Bremen-Nord. Die Idee geht auf die damalige VHS-Mitarbeiterin Brigitte Brandt zurück, die ...

Eine Flaschenpost von L. R.

Region (RDR) – Kürzlich ging Jörg Deponte mit seiner Frau und dem gemeinsamen Hund Ulla an der Weser spazieren. Nahe dem Bunker Valentin in Farge entdeckte Dagmar Deponte zwischen ...

„Verschleppt. Versklavt. Vergessen?“

Oslebshausen (NIK) – Auf dem Gelände an der Reitbrake haben von Juli 2021 bis November 2022 umfangreiche Ausgrabungen stattgefunden. Dort waren in den Jahren 1941 bis 1945 in ...

Leinenpflicht: Missachtung kann teuer werden

Bremen-Nord (RDR) – Die Brut- und Setzzeit in Bremen hat am 15. März begonnen und dauert bis zum 15. Juli dieses Jahres an. Das beinhaltet auch das Anleinen von Hunden. Ausnahmen gelten ...