Zerstörte Wahlplakate
Artikel vom: 09.04.2023
Am 14. Mai dieses Jahres ist Bürgerschaftswahl in Bremen. Plakatieren und für ihre Botschaften Werbung machen durften die Parteien bereits vor einigen Wochen – und machten bislang reichlich davon Gebrauch.
Die Kosten für ein Wahlplakat dürften sich auf wenige Euro belaufen. Dennoch ist es für die Parteien mehr als ärgerlich, wenn ihr Eigentum beschmiert, gestohlen oder zerstört wird, wie es in den vergangenen Tagen immer wieder vorgekommen ist. Erst in der Nacht auf Sonntag ertappte die Polizei zwei 23-jährige Männer in der Lesumer Heerstraße auf frischer Tat.
Diese Art von Vandalismus ist auf der einen Seite eine Sachbeschädigung und auf der anderen höchst undemokratisch. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, von welcher Partei ein zerstörtes Plakat stammt.
Die Täter sind vermutlich politisch Andersdenkende, die versuchen, ihr Weltbild in den Vordergrund zu rücken. Das ist intolerant und engstirnig – und es ist arrogant gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die so bevormundet werden sollen.
Alle zur Wahl zugelassenen Parteien haben das selbe Recht auf Plakatierung. So soll sich jeder Wähler ein Bild von den Zielen und politischen Inhalten machen können, um am 14. Mai verantwortlich seine Kreuze zu setzen.
Eine Demokratie lebt von Toleranz und Meinungsfreiheit. Das Zerstören von Wahlplakaten widerspricht aber genau diesen Grundsätzen. In unserer freiheitlich geprägten Gesellschaft darf jeder Slogans platt und Kandidaten politisch blass finden, aber man muss sie aushalten.
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