2G plus-Regelung
Artikel vom: 19.01.2022
Aufgrund der ansteckenden Omikron-Variante wurden die Corona-Regeln erneut verändert. Und zwar unter anderem auf dem Rücken von Gastro-Betrieben, Kulturhäusern und Fitnessstudios, denn dort gilt die 2G plus-Regelung. Die Betreiber dieser Einrichtungen müssen so nicht nur um ihre Existenz bangen, sondern auch um Hilfen bitten, obwohl sie arbeiten und im vollen Umfang dienstleisten wollen. Teilhaben in diesen Bereichen des öffentlichen Lebens dürfen nur jene Menschen, die von Corona genesen oder gegen das Virus geimpft sind und zusätzlich einen „Booster“, also eine Auffrischungsimpfung, erhalten haben oder einen negativen Test vorweisen können. Mit dieser Maßnahme versucht der Staat, Menschen dahingehend unter Druck zu setzen, sich impfen, besser noch, sich boostern zu lassen.
Wer sich in eine der entsprechenden Einrichtungen begibt, muss sich registrieren, um eine mögliche Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Dabei müssen „geboosterte“ Personen im Falle des Kontaktes mit einem corona-infizierten Menschen in Bremen gar nicht mehr in Quarantäne. Ohne Booster (oder negativen Test) darf man diese Betriebe aber gar nicht erst aufsuchen. Was für ein Widerspruch!
In Behörden müssen Besucher hingegen „nur“ geimpft, genesen oder getestet sein, denn dort gilt die 3G-Regelung. Was für eine Willkür! Oder habe ich irgendeine Studie übersehen, die belegt, dass das Ansteckungsrisko im Restaurant höher ist als beispielsweise im Straßenverkehrsamt?
Zurzeit hört man immer wieder: „Bleiben Sie gesund!“ Böse Zungen wünschen manchen politischen Entscheidern: „Werden Sie gesund!“
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