Kleinkind darf nicht Pipi machen
In der IKK-Geschäftsstelle verwehrte man einer Dreijährigen den Gang zur Toilette.Symbolfoto: fr
Artikel vom: 28.05.2024
Vegesack (RDR) – Vor einigen Tagen besuchte Anita Nitschke die Zweigstelle der Krankenkasse IKK Gesund plus in der Gerhard-Rohlfs-Straße mit ihrer Tochter Ayleen. Nachdem sie ihre Krankmeldung abgegeben hatte, sagte das gerade drei Jahre alt gewordene Mädchen zur Mutter, dass es Pipi müsste. „Also fragte ich die Mitarbeiterin freundlich, ob meine Tochter einmal die Toilette benutzen dürfte“, erinnert sich Anita Nitschke. Nein, dies sei keine Kundentoilette und sie solle mit dem Mädchen zum Bürgerhaus gehen, da seien öffentliche Toiletten, habe man ihr gesagt. „Ich habe der Dame erklärt, dass meine Tochter gerade erst drei Jahre alt und kürzlich trocken geworden ist und sie das nicht schaffen würde“, so Anita Nitschke. Aber die Mitarbeiterin sei hart geblieben und habe Mutter und Kind den Zugang zur Toilette verweigert. Somit ging Anita Nitschke mit ihrer Tochter hinter ein Auto, wo sich das mittlerweile weinende Mädchen erleichtern konnte. „Ayleen hat später im Kindergarten erzählt, dass sie beim Hunde-Aa Pipi machen musste“, berichtet Anita Nitschke. Sie meldete den Vorfall der Beschwerdestelle der IKK und erhielt auch prompt eine Antwort.
Darin wurde das Bedauern darüber geäußert, dass die Mutter das Verhalten der Mitarbeiter in der Geschäftsstelle als „beschämend“ empfunden habe. „Das war nicht so gemeint und wir entschuldigen uns natürlich dafür, wenn das so angekommen ist“, heißt es in dem Schreiben. Die Servicemitarbeiterin der IKK verweist zudem darauf, dass ihre Kollegen in den Geschäftsstellen immer wieder schlechte Erfahrungen damit gemacht hätten, fremde Leute auf die eigene Toilette zu lassen, da dort auch private Dinge aufbewahrt würden. „Eine Kundentoilette kann leider in der kleinen Geschäftsstelle nicht vorgehalten werden“, schreibt die IKK-Gruppenleiterin. „Nichtsdestotrotz sollen die Mitarbeiter natürlich immer die nächste Möglichkeit nennen, auf die Toilette zu gehen. In Bremen-Nord ist die nächste öffentliche Toilette ein paar Minuten von der Geschäftsstelle, im Bürgerhaus, vorhanden.“
Anita Nitschke reicht das nicht. „Ich habe für sehr vieles Verständnis, aber einem gerade drei Jahre altem Kind die Toilette zu verweigern, ist ein No-Go“, sagt die erboste Mutter. „Die nächste Toilette wäre zu Fuß mit der Kleinen zehn Minuten entfernt gewesen; das hätte meine Tochter im Leben nicht geschafft!“
Nach unserer Anfrage erklärte IKK-Pressesprecher Lars Andresen, dass man den geschilderten Vorfall sehr bedauere. „Sowohl als familienfreundliche Krankenkasse als auch aus persönlicher Eltern-Sicht können wir es nicht gutheißen, dass einem dreijährigen Mädchen die Benutzung unserer Personaltoilette verweigert wird“, sagte der Sprecher. In dieser Situation hätte vielmehr pragmatische Hilfe selbstverständlich sein sollen. „Es tut uns sehr leid, dass dem nicht so war und unsere Mitarbeiterin die falsche Reaktion gezeigt hat“, so Lars Andresen weiter.
Er sagte zu, den Fall sowie den Umgang mit Versicherten in solchen Situationen mit den Mitarbeitenden in den IKK-Geschäftsstellen nochmals zu besprechen. Auch mit der betroffenen Mutter habe man den erneuten Kontakt gesucht und den Vorfall aufgearbeitet.
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