Radfahren soll erlaubt werden

Mobilität soll nach dem „Verkehrsentwicklungsplan Bremen 2025“ effizienter werden

Nicht selten radeln Drahteselbesitzer am hellichten Tag durch die Fußgängerzone.Foto: nik

Artikel vom: 26.10.2025

Vegesack – (rdr) Radfahrer oder sogar Fahrer auf E-Scootern werden in der Vegesacker Fußgängerzone nicht selten als Ärgernis empfunden – vor allem tagsüber. 

   Das Bußgeld für Radfahrer in einer nicht freigegebenen Fußgängerzone beträgt laut ADFC-Bußgeldkatalog mindestens 25 Euro, bei Behinderung anderer Personen 30 Euro und bei Gefährdung 35 Euro. Kommt es zu ein=?=em Unfall oder einer Sachbeschädigung sind 40 Euro fällig – das zumindest in der Theorie, denn Kontrollen scheinen dem gemeinen Betrachter eher seltener der Fall zu sein. 

   Nach dem „Verkehrsentwicklungsplan Bremen 2025“ (VEP) soll strategisch geplant werden, wie eine Verbesserung des Radverkehrs erzielt werden kann. Die Mobilität soll danach grundsätzlich effizienter, sicherer und umweltfreundlicher werden. 

    Dazu gehört auch die Freigabe des Radverkehrs in Fußgängerzonen außerhalb der Kernöffnungszeiten. Eine entsprechende Freigabe sei bereits in einigen Fußgängerzonen umgesetzt worden. „So sind beispielsweise Teilbereiche der Bremer Innenstadt zu bestimmten Zeiten für den Radverkehr freigegeben“, teilte Jannis Prasske vom Amt für Straßen und Verkehr (ASV) mit. 

   Diese Regelung soll künftig auch in der Vegesacker Fußgängerzone greifen. „Bereits neben der Freigabe des Lieferverkehrs zwischen 19 und 11 Uhr wurde der Widmungsumfang der Fußgängerzone um die Nutzung durch den Radverkehr in der Zeit von 20 bis 8 Uhr erweitert“, erklärte Jannis Prasske. Auf Grundlage dieser Widmungserweiterung könne nun eine verkehrsrechtliche Anordnung erfolgen. Zuvor sei jedoch ein Anhörungsverfahren durchzuführen, wozu sich die beteiligten Stellen bis Dezember zurückmelden müssen. Wenn dann tatsächlich die entsprechende Zustimmung vorliegt, könne die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen und die Beschilderung durch das ASV beauftragt werden. 

    Für E-Scooterfahrer bleibt die Vegesacker Fußgängerzone allerdings weiterhin tabu, denn sie werden als Kraftfahrzeuge eingestuft. Zulassungsfreie Pedelecs gelten laut Jannis Prasske rechtlich hingegen als Fahrräder und dürfen somit innerhalb der genannten Zeiten ebenfalls in der Fußgängerzone genutzt werden.


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