Was wird aus der Flachwasserzone?
Die Überflutung wurde im Frühjahr nach wenigen Tagen abgebrochen, seitdem ist die Sperre wieder verschlossen. Foto: nik
Artikel vom: 09.09.2026
Burglesum – (nik) Der Beirat Burglesum sah sich zu dem Thema nicht beschlussfähig: Von der Überflutung der nördlichen Lesumwiesen betroffene Anlieger hatten einen Bürgerantrag gestellt.
Man habe den Antrag in der Sommerpause eingereicht, erklärt Antragstellerin Susanne Meinrenken. Inzwischen sei das Anliegen im Petitionsausschuss der Bürgerschaft vorangekommen. Ein unabhängiger Gutachter soll den Zusammenhang zwischen der Überflutung, dem Grundwasserspiegel und dem Wasser im Keller beurteilen. Der Beirat Burglesum hat daher den Beschluss gefasst, dieses Gutachten abzuwarten, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Knapp zwei Monate ließ man das vorbereitete Areal im Herbst 2024 volllaufen, danach wurde die Sperre wieder geschlossen. Der Grundwasserspiegel sei seither nicht mehr wesentlich zurückgegangen. Kurz nach der ersten Überflutung des Areals hatte Anwohner Holger Flügge den ersten massiven Wassereinbruch im Keller, bis zu 150 Liter am Tag mussten abgepumpt werden. Im November wurde daraufhin der Zulauf von Wasser auf die Fläche gestoppt. Eine erneute Öffnung der Dammbalkensperre in diesem Jahr habe bereits nach sechs Tagen zu einem erneuten Wassereinbruch in den Keller geführt, der zuvor monatelang getrocknet werden musste. Zwei Grundwasser-Messstellen auf dem Grundstück zeigen nicht nur einen erheblichen Anstieg des Grundwasserspiegels, sondern auch, dass dieser nun entlang von Ebbe und Flut schwankt. Der Anstieg des Grundwasserspiegels habe schon mit der Einebnung der Entwässerungsgräben begonnen.
Schon länger befasst sich der Petitionsausschuss der Bürgerschaft mit dem Thema, denn die Bürgerinitiative zum Erhalt der nördlichen Lesumwiesen (BiEnLe) hatte schon deutlich vor Beginn der landschaftsbaulichen Veränderungen diese Möglichkeit vorausgesehen.
Statt einen Prozess zu führen, habe man sich damals auf einen Vergleich geeinigt: Für durch die Flutungsmaßnahme verursachte Schäden sollte die Stadt aufkommen. Nachdem der Schaden dann eingetreten war, habe die Wirtschaftsbehörde sich aber geweigert, einen Zusammenhang zu sehen. Gutachten seien ignoriert oder fehlinterpretiert worden und Holger Flügge wurde unterstellt, dass seine Regenrohre verstopft seien, was den Wassereinbruch begründen sollte.
Über 100 Jahre lang konnte die Lesumwiese und der Parkhügel über einen Graben entwässert werden, der durch die jetzige Kompensationsfläche über ein Drainagesiel in die Lesum abfloss. Denn der Geestrücken, auf dem sich die Parkanlage befindet, gibt unter Normalumständen auch ohne starken Regenfall beständig Wasser in die Lesumwiesen ab. Am Admiral-Brommy-Weg wird das stellenweise durch Pfützen an der Begrenzungsmauer deutlich, wo sich sogar Entengrün auf dem Radweg verteilt. Ein Brunnenbecken mit sprudelndem Wasserhahn bezeugt, dass man das auch als bekannt voraussetzen darf.
Holger Flügge könnte als Anwohner daher nicht allein betroffen von der Einebnung der Entwässerungsgräben und den verschlossenen und überbauten Sielen bleiben. Er spricht mittlerweile davon, „hydraulisch eingekesselt“ zu sein. Er sieht das hydrogeologische Gutachten als bestätigt: „Der Wegfall der Gräben führt zu einem Rückstau des von der Geest zufließenden Wassers.“ Auch Erdrutsche am Geesthang könnten unter solchen Bedingungen nicht ausgeschlossen werden.
Dem in der Beiratssitzung geäußerten Gedanken, speziell sein Grundstück durch eine Spundwand von der Überflutungszone abzugrenzen, kann Holger Flügge daher nichts abgewinnen: Dann würde sich stattdessen das Grundwasser aus dem Geesthang auf seinem Grundstück sammeln und könne dort nicht abfließen.
Um den aktuellen Zustand der Fläche zu beurteilen, muss man durch die Brennnesseln: eine weitläufige Brache mit einer großen Pfütze, die beste Voraussetzungen nicht für die Vermehrung von Fischen, sondern eher von Mücken bietet. Wenn Leute, denen das nicht bewusst sei, äußerten, so schlimm sei es doch nicht gekommen, sei das besonders absurd. Denn die aktuelle Hängepartie um die Ausgleichsfläche sei in niemandes Sinne, manche würden aber denken, es sei alles nach Plan verlaufen.
Ein bereits im Jahr 2006 ebenfalls künstlich angelegtes Wasserbiotop östlich der Kompensationsmaßnahme dient mit der dortigen Dammbalkensperre als Zufluss für die Überflutung der Wiesen. Unter einem Erdwall verläuft dort eine Gasleitung. Diese Verwallung könnte durchgehend geschlossen werden, und so eine Barriere für die Überflutungszone bilden. Das ist der Vorschlag von Susanne Meinrenken und Holger Flügge, der eine Flachwasserzone möglich mache, die keine Gefahr für die Anlieger bedeute.
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