Fahrzeuge ohne Zulassung

Halter sollen belangt werden

Immer wieder sind nicht zugelassene Fahrzeuge im Stadtteil Blumenthal zu finden, nicht berechtigt sind, an öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt zu werden. Foto: th

Artikel vom: 03.09.2026

Blumenthal – (th) Nicht zugelassene oder nicht betriebsbereite Fahrzeuge haben keine Berechtigung, auf der Straße zu stehen. Das betrifft sowohl den ruhenden als auch fließenden Verkehr.

Die CDU-Fraktion im Beirat Blumenthal bezieht sich in einem Antrag auf eine gesetzliche Regelung, dass seit dem 1. Juli 2018 Abschleppmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn die abgestellten Fahrzeuge hätten keine Berechtigung, am Verkehr teilzunehmen.

Trotz Erlass würden immer wieder „Schrottfahrzeuge“ im Stadtteil Blumenthal vorzufinden sein, schreibt Beiratsmitglied Holger Jahn, CDU. Nach seiner Beobachtung würden viele abgemeldeten Fahrzeuge über Monate auf öffentlichen Plätzen abgestellt sein, ohne dass sie durch die zuständige Verkehrsüberwachung zur Kenntnis genommen werden. 

In seinem Antrag an den Beirat, der als Anfrage an die Senatorin für Inneres weitergeleitet werden soll, wirft Holger Jahn eine Reihe von Fragen auf. So möchte er erfahren, wie viele abgemeldete Fahrzeuge im Stadtteil bekannt und deren Halter ermittelt worden sind und ob überhaupt Abschleppmaßnahmen eingeleitet wurden oder vorgesehen sind. Sofern die Halter ermittelt wurden, möchte Holger Jahn Näheres über die Anzahl erfahren und ob die Halter belangt wurden.

Abschließend fragte er, in wieviel Fällen die Bußgelder von den Besitzern nicht bezahlt wurden und welche Folgen behördlicherseits daraus erwogen wurden.


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