Kritik an gestrichener Flugverbindung

Ein Gastbeitrag des WIR-Vorsitzenden Rainer Küchen

Die Flugverbindung war für die Nordwest-Region eine wichtige Anbindung.  Symbolfoto:fr

Artikel vom: 21.08.2026

Bremen-Nord – Die Lufthansa hat bekanntlich ab Juli 2026 alle mehr als 25 Flüge pro Woche von Bremen nach Frankfurt gestrichen. Auch den Wirtschafts- und Strukturrat Bremen-Nord (WIR) haben Unmutsäußerungen diverser Mitgliedsfirmen angesichts dieser Stilllegung erreicht. In dieser Konsequenz ist die Entscheidung der Lufthansa sehr fragwürdig und bedenklich… und zwar aus folgenden Gründen:

Ursprünglich war die Fluggesellschaft ein Staatsbetrieb, wurde dann zwischen 1966 bis 1997 schrittweise privatisiert. Als nunmehriges privates Unternehmen ist natürlich die Lufthansa in ihrer Entscheidung frei, Flugstrecken zu canceln. Ob ihre Begründung, die Strecke sei nicht rentabel, sachlich gerechtfertigt ist, kann von außen zwar nicht analysiert werden, aber in Frage gestellt werden. Mag sein, dass im Durchschnitt von mehr als 25 Wochenflügen – 29 sollen es in concreto gewesen sein – die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt werden kann. Aber sichtet man die zeitlichen Schwerpunkte werktags vormittags und abends, so war einschlägig häufig eine Vollauslastung oder eine nahezu Vollauslastung gegeben. Verständlich, denn der Bremer Flughafen ist die zentrale Anlaufstelle nicht nur für das Land mit seinen Großunternehmen, unter anderem Airbus, Arcelor Mittal, Atlas Elektronik und OHB, sondern auch für die gesamte Weser-Ems-Region. Sichtet man die Art der werktäglichen Auslastung, so waren die Fluggäste nicht ausschließlich Nutzer der Zubringerfunktion zu Anschlussflügen, sondern überwiegend Berufstätige aller Art, die morgens nach Frankfurt flogen und abends zurück. Oder auf den Punkt gebracht: Die Lufthansaflüge waren wesensnotwendig für die wirtschaftliche Gesamtregion Nord-West.

Und dann stellt sich die Frage, ob nicht doch das Unternehmen eine Art gesamtwirtschaftliche Verantwortung zu erfüllen hat. Ein Unternehmen, das in schwierigen Situationen zum Beispiel den Staat im August 2021 aufforderte, eine Unterstützung in Milliardenhöhe – neun Milliarden sollten es sein – zu gewähren? Hat ein solches Unternehmen zwar nicht die rechtliche Pflicht, aber eine Art moralische Verpflichtung, gewisse notwendige Flugstrecken zu erhalten?

Die Lufthansa könnte ihren Wirtschaftlichkeits-Bedenken dadurch effizient begegnen, indem sie sie Bedienung der Flugstrecke begrenzt: an Werktagen, also von montags bis freitags, morgens mit zwei und abends mit einem Flug, was praktisch eine Halbierung der früheren Frequenz bedeutet. 

Aber die Erfahrung zeigt, dass dann eine Vollauslastung oder nahezu Vollauslastung gegeben wäre, und das ist für die Wirtschaftsregion Nord-West zwecks Erhaltes der dort ansässigen Unternehmen notwendig.

Der WIR-Vorsitzende verweist auf das nächste Netzwerktreffen mit dem Zukunftszentrum Nord. Michael Steffen informiert mittelständische Unternehmen über Anforderungen zum EU-Act am 18. August, 18 Uhr, im Hotel Restaurant Havenhaus, Am Vegesacker Hafen, statt. Gäste sind herzlich willkommen.


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