Geändertes Elektrogerätegesetz
E-Zigaretten sollen zukünftig dort entsorgt werden, wo sie gekauft wurden. Symbolfoto: fr
Artikel vom: 18.01.2026
Bremen – (as) Hersteller von elektronischen Geräten sind seit Beginn des Jahres verpflichtet, diese nicht nur zurückzunehmen, sondern auch zu recyceln. So soll laut Bundesregierung das Entsorgen von ausgedienten Elektrogeräten einfacher und sicherer werden. Zudem sei dies aus Umwelt- und Brandschutzgründen notwendig und schone die Ressourcen, da Wertstoffe wiederverwendet werden könnten. Weiterhin soll das Brandrisiko durch Lithium-Batterien verringert werden. Die Geräte könnten fachgerecht auf den Recyclingstationen nach konkreten Vorgaben entsorgt werden. Dazu gehört seit neuestem, dass nur noch geschultes Personal die Geräte in die jeweiligen Behälter einsortieren darf.
Sammelstellen im Handel müssen nach dem geänderten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) einheitlich mit dem Logo „Elektrogeräte Rücknahme“ gekennzeichnet sein.
E-Zigaretten sollen entsorgt werden, wo sie gekauft worden sind. Bis Mitte des Jahres – ab 1. Juli – hätten die Rückgabestellen, in dem Fall die Händler und ihre Filialen, Kioske und Tankstellen, Zeit, geeignete Vorkehrungen zu treffen, heißt es seitens der Bundesregierung. Diese weist darauf hin, dass Elektrogeräte jeglicher Art keinesfalls über den Hausmüll oder den Gelben Sack zu entsorgen sind. Würden sie fachgerecht recycelt, könnten noch Wertstoffe, wie Aluminium, Eisen, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Silber und Zink gewonnen werden.
Inwieweit sind die Händler informiert? Olaf Regener, Referent Einzelhandel, Existenzgründung, Unternehmensförderung Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, gab zur Vorbereitung auf das ElektroG Auskunft.
Sind die Händler informiert?
Unsere Mitgliedsunternehmen informieren wir kontinuierlich über Newsletter, unsere Homepage sowie weitere Kanäle zu allen relevanten gesetzlichen Änderungen, einschließlich der aktuellen Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Auch das Bundesumweltministerium sowie verschiedene Branchen- und Informationsdienste haben die Reform und ihre wichtigsten Punkte thematisiert. Viele Handelsunternehmen sind dadurch grundsätzlich über die neue Gesetzeslage im Bilde. Während größere Handelsketten und der Lebensmitteleinzelhandel meist auf bestehende Prozesse bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten zurückgreifen können, ist bei kleineren Verkaufsstellen wie Kiosken, Tankstellen oder spezialisierten Shops davon auszugehen, dass der Umsetzungsstand unterschiedlich ist. Hinzu kommt, dass die entscheidenden Informationen zur Novelle erst am 30. Dezember 2025 veröffentlicht wurden, was insbesondere für kleinere Unternehmen mit einer sehr kurzen Vorbereitungszeit verbunden war.
Wie sind die Unternehmen dafür aufgestellt?
Die Vorbereitung auf die neuen Anforderungen ist im Handel unterschiedlich ausgeprägt. Während manche Betriebe bereits etablierte Strukturen für die Rücknahme von Elektroaltgeräten nutzen, stehen andere vor der Aufgabe, die neuen Pflichten – vor allem die erweiterte Rücknahmeverpflichtung für Einweg-E-Zigaretten ab Juli 2026 – organisatorisch und praktisch einzubinden. Besonders für kleinere Geschäfte kann dies eine Herausforderung darstellen.
Wie unterstützen Sie diesbezüglich den Handel?
Wir informieren regelmäßig zu relevanten Fristen, neuen gesetzlichen Vorgaben und bieten eine Vielzahl an Veranstaltungen und Beratungen vor Ort zu verschiedensten wirtschaftlichen Themen an. Für individuelle Anliegen stehen wir unseren Mitgliedsunternehmen außerdem gerne telefonisch oder im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Vielen Dank!
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