Neues zu Abfallvermeidung

Elektrokleingeräte müssen vom Verkäufer zurückgenommen werden

Verkäufer von E-Zigaretten oder Tabakerhitzern müssen ab dem 1. Juli Altgeräte kostenlos zurücknehmen.   Symbolfoto: fr

Artikel vom: 30.06.2026

Bremen – Um Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten zu vermeiden, wurde von der Bundesregierung 2005 das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, auch Elektro- und Elektronikgerätegesetz oder ElektroG verabschiedet.

Es dient auch dazu, „die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren und dadurch die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern“, heißt es seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Nach und nach wurden verschiedene Neuerungen eingeführt. Eine davon betrifft die Verkäufer von elektronischen Zigaretten oder Tabakerhitzern: Laut ElektroG müssen sie bis zum Ablauf des 30. Juni diesen Jahres Rücknahmestellen für die Kleingeräte eingerichtet haben und sie ab dem 1. Juli kostenfrei zurücknehmen.

Weiterhin gilt nun: Enthalten Elektro-Altgeräte Batterien, müssen sie von geschultem Personal entgegengenommen werden. Das sogenannte „Thekenmodell“ gilt ebenfalls ab dem 1. Juli auf Recycling- und Wertstoffhöfen.

Online und bei großen Verkäufern müssen ab Juli Kennzeichnungsregeln eingehalten werden: mit einem Symbol eines durchgestrichenen Mülleimers.

Verbraucher müssen auf die Gefahren von Batterien und Akkus hingewiesen werden. Hersteller sind nun dazu verpflichtet, auf die Einhaltung der Sammel- und Verwertungsquoten auf ihren Webseiten zu informieren.


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