Vergleich in Sachen Alstom-Bahnwerkstatt
Bei dem eingleisigen Streckenstück zum Industriehafen könnte es eng werden. Die Leerfahrten zwischen Oslebshausen und dem Hauptbahnhof erhöhen zudem die Belastung der Strecke nach Bremen-Nord und Bremerhaven, die für den Güterverkehr von Bedeutung ist. Foto: nik
Artikel vom: 06.07.2026
Oslebshausen (nik) – Die Kontroverse um Pläne für eine Eisenbahn-Werkstatt auf dem Areal einer Kriegsgräberstätte aus dem Zweiten Weltkrieg hat vor dem Oberverwaltungsgericht zu einem Vergleich geführt. Bei der Verhandlung am vergangenen Montag standen durch die Bürgerinitiative Oslebshausen vertretene Anwohner und mehrere im Industriehafen ansässige Unternehmen dem Bremer Senat und dem Zughersteller Alstom gegenüber. Gegenstand der Klage war, dass auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit dem Argument verzichtet wurde, das Gebiet um die Industriehäfen sei ohnehin durch Lärm und Schadstoffe vorbelastet. Zudem gab es unterschiedliche Auffassungen bei der erwarteten Lärmbelastung. Die Bedenken der Unternehmen zielten auf das Nadelöhr des eingleisigen Streckenstücks 1422 ab, das die Hafeneisenbahn mit der Strecke zwischen dem Hauptbahnhof und Bremen-Nord verbindet. Die Ausschreibung der Landesnahverkehrsgesellschaft hatte eigentlich einen zweigleisigen Anschluss zur Voraussetzung gemacht.
Dieter Winge, Sprecher der Bürgerinitiative und für Die Linke im Beirat Gröpelingen, bewertet den Vergleich als relevanten Teilerfolg angesichts der Situation, dass es keine realistische Aussicht gegeben habe, den Standort zu verhindern. Hätte man den Prozess zum Ende gebracht, wäre möglicherweise die Umweltverträglichkeitsprüfung nachgeholt worden, was das Bauvorhaben an sich aber nicht verhindert hätte. Langjährige Folgeverfahren seien wahrscheinlich gewesen.
Die grundsätzliche Kritik an der Standortwahl bleibe jedoch bestehen. Die Bürgerinitiative hat über fünf Jahre Arbeit und Recherche investiert: „Das ist an mir auch persönlich nicht spurlos vorübergegangen“, sagt Dieter Winge. „Wir hätten möglicherweise einen juristischen Sieg erringen können, ohne dass sich für die betroffenen Menschen vor Ort tatsächlich etwas verbessert hätte. Der jetzt erzielte Vergleich bringt dagegen konkrete und verbindliche Verbesserungen beim Lärmschutz, stärkt die Rechte der Anwohner und setzt zugleich ein wichtiges Signal für zukünftige Genehmigungsverfahren in Bremen. Deshalb bewerten wir den Vergleich insgesamt als Erfolg.“
Der Zughersteller Alstom habe sich verpflichtet, eine durchgehende Lärmschutzwand entlang der Abstellanlage zu errichten, was 340 Meter abdecke, wo das bisher nicht geplant war. Falls dies aus technischen Gründen nicht möglich sei, solle ein Fonds von 300 000 Euro passive Lärmschutzmaßnahmen bei den Anwohnern finanzieren. Zudem habe der Konzern regelmäßigen Lärmmessungen in der Zukunft zugestimmt. Der Bremer Senat habe sich verpflichtet, die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz künftig nach den im Vergleich festgelegten Maßgaben durchzuführen. Insbesondere sei anerkannt worden, dass vorhandene Belastungen keine Grundlage bilden können, diese Pflicht zu unterlaufen.
Wenn die Stadt Bremen ein Konzept für eine Gedenkstätte für die dort begrabenen Zwangsarbeiter entwickele, wolle sich der Zughersteller Alstom an deren Kosten mit bis zu 20000 Euro beteiligen. Es sei aber nicht explizit festgeschrieben worden, dass eine solche Gedenkstätte am historischen Ort der Kriegsgräberstätte entstehen müsse, gibt Dieter Winge zu bedenken.
Die Bürgerinitiative hatte mit ihren Recherchen den Senat dazu veranlasst, die Landesarchäologie mit einer Ausgrabung auf dem Areal zu beauftragen. Weil wenige Jahre nach dem Krieg eine Umbettung hunderter Toter auf den Friedhof Osterholz erfolgt war, hatte man erwartet, damit die ethischen Bedenken ausräumen zu können. Im Verlauf der Grabungen wurden dann aber mehr als 60 vollständige Skelette gefunden. Nachdem zuvor stets beteuert wurde, dass die Pläne in diesem Fall neu bewertet werden müssten, hielt man jedoch daran fest.
Die Bürgerinitiative geht anhand der historischen Namenslisten davon aus, dass noch 300 weitere Zwangsarbeiter dort begraben sein könnten. Daher sollten die Bauarbeiten archäologisch eng begleitet werden. In einem umfangreichen, im Internet frei einsehbaren Konvolut von mehreren tausend Seiten hat die Bürgerinitiative die verfügbaren Daten zu der Kriegsgräberstätte und dem Planverfahren für die Bahnwerkstatt zusammengetragen. Darunter finden sich Dokumente aus den Beiratssitzungen, in denen regelmäßig parteiübergreifende Mehrheiten gegen das Vorhaben zustande kamen.
Zuletzt wurde etwa der betreffende Teilabschnitt des Zufahrtswegs „Reitbrake“ in „An der Kriegsgräberstätte“ umbenannt. Auch die überregionale Berichterstattung ist dort dokumentiert. Wer sich über die Geschichte des Ortes und den Verlauf der Planungen für die Bahnwerkstatt informieren möchte, kann diese Dokumente unter www.short-url.cc/reitbrake herunterladen.
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