Zivile Verteidigung als kommunale Aufgabe

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe veröffentlicht Anleitung

Der entwidmete Atomschutzbunker unter der Tiefgarage am Sedanplatz wäre ein Beispiel für Infrastrukturen, die in der Kreisbeschreibung erfasst werden sollen.   Foto: nik

Artikel vom: 15.07.2026

Region – (nik) Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Sitz in Bonn, hat zwei umfängliche Dokumente veröffentlicht, die den Kommunen als „Wegweiser“ zur zivilen Verteidigung dienen sollen. Unter Berufung auf den NATO-Vertrag wird die Pflicht betont, ein „ziviles Verteidigungspotenzial im Frieden aufzubauen“. 

Das umfasse alle nichtmilitärischen Maßnahmen zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit. Zu diesem Zweck sollen die Kommunen dabei unterstützt werden, eine sogenannte „Kreisbeschreibung“ zu erstellen. Darunter ist eine Art Dossier zu verstehen, in dem umfassende Informationen über den Landkreis gebündelt vorliegen sollen. 

Das geht bei einer Auflistung der örtlichen Behörden, Bediensteten der Verwaltung und Justizeinrichtungen los, damit in der Krise klar ist, wer Ansprechpartner ist. Natürliche Gegebenheiten wie die Flächengliederung und die Lage von Gewässern sowie das topographische Relief dienen der Orientierung im jeweiligen Landkreis. Für den Bereich Transport und Verkehr sollen Straßen, Schienen- und Wasserwege erfasst werden.

Wichtige Infrastrukturen der Daseinsvorsorge umfassen etwa Elektrizitäts- und Wasserleitungen, Kraftwerke und andere Einrichtungen der Energiewirtschaft. Zur Ernährungswirtschaft werden Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie und Handel gezählt. Auch die Abfallentsorgung zählt zu Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Das alles erinnert an die Einstufung als „systemrelevant“ während der Corona-Episode.

Angaben über die Bevölkerung sollen die Altersstruktur, räumliche Verteilung, Haushaltsgrößen und Sprachgruppen dokumentieren. Für die Gesundheitsversorgung sind die Krankenhäuser mit der Anzahl verfügbarer Betten und Intensiv-Kapazitäten anzugeben, zudem niedergelassene Ärzte und Pflegeeinrichtungen. Auch Schulen sollen im Zweifel der Unterbringung dienen, was in diesem Satz auf kuriose Weise deutlich wird: „Hier sollten vor allem weiterführende Schulen erfasst werden, da Grundschulen aufgrund ihres kleinen Mobiliars eher ungeeignet für die Betreuung von Erwachsenen sind.“

Telekommunikation und Mobilfunk betreffen Netzknoten, die betreibenden Unternehmen und IT-Dienstleister. Unter dem Begriff Medien und Kultur sollen gedruckte und elektronische Presse inklusive Leserzahlen und Auflagenhöhe sowie der Rundfunk erfasst werden. Substantiell wird es zum Ende hin, wenn es um Polizeieinheiten, Feuerwehren und Gefahrenabwehrpläne geht. Den Abschluss bilden Angaben über militärische Liegenschaften und verfügbare Schutzraumbauten, inklusive Tiefgaragen und U-Bahnhöfe.

Das zweite Dokument entwirft hypothetische Basisszenarien der zivilen Verteidigung. So will man ein „einheitliches Verständnis verteidigungsrelevanter Ereignisse auf regionaler Ebene“ erzielen. 

Ein Cyberangriff auf die Verwaltung könne zum Abfluss sensibler Daten führen und kritische Dienstleistungen lahmlegen. Im Fall einer Sabotage der Stromversorgung könne ein flächendeckender Stromausfall 72 Stunden andauern. Auch eine Kontamination des Trinkwassers wird auf Sabotageakte zurückgeführt.  

Als Nächstes ist man dann schon beim Szenario „Aufmarsch von Nato-Kräften zur Abschreckung“ an den östlichen Nato-Grenzen. Für die Kommunen bedeutet das die Verlegung hunderttausender Soldaten durch das Land, was zunächst massive Einschränkungen auf den Verkehrswegen mit sich bringe. 

Im Folgenden wird die Truppenverlegung mit den Sabotageszenarien kombiniert, wie etwa beim Einsturz einer Straßenbrücke, während ein Militärkonvoi darüberfährt oder gestiftete Vegetationsbrände. Auch Anschläge mit chemischen Kampfmitteln werden für möglich gehalten. Zudem sollen sich Kommunen auf größere Fluchtbewegungen vorbereiten. Im finalen denkbaren Szenario käme es zu einem Angriff mit konventionellen Waffen auf dem Gebiet der Bundesrepublik. 

In dem Dokument ist durchgängig unspezifisch von „dem Aggressor“ die Rede, in Aussicht gestellt wird außerdem: „Sämtliche Basisszenarien werden von Desinformationskampagnen begleitet.“ Weitere solcher Ratgeber sollen in Zukunft folgen.


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