„Kulturelle Aneignung“
Artikel vom: 24.08.2022
Weiße Musiker mit Dreadlocks durften in der Vergangeheit mehrfach nicht auftreten, weil ihnen „kulturelle Aneignung“ vorgeworfen wurde. Dabei zeigen sie mit ihrer Frisur doch, dass ihnen der entsprechende Look gefällt. Käme denn hierzulande irgendjemand auf die Idee, Roberto Blanco dafür zu kritisieren, dass er deutsche Schlager singt – mal unabhängig vom individuellen Musikgeschmack?
Nun hat das Unternehmen Ravensburger mit der Begründung, „ein romantisierendes Bild mit vielen Klischees“ zu zeichnen, mehrere Winnetou-Bücher für Kinder aus dem Programm genommen. Diese Schriftwerke waren in Anlehnung an den Film „Der junge Häuptling Winnetou“ erst kürzlich erschienen. Und auch hier kam der Vorwurf der „kulturellen Aneignung“ auf.
Die Winnetou-Filme nach den Büchern von Karl May haben Generationen begeistert. Es geht darin um Freundschaft, Abenteuer und Mut. Der Autor hat fiktive Romane über einen Helden und Apachen-Häuptling geschrieben und dabei nie den Anspruch gehabt, die Vertreibung von indigenen Völkern zu thematisieren. Diese dürften ohnehin genug Probleme haben, so dass es eher unwahrscheinlich ist, dass sie sich über hiesige Bücher empören. Das gilt auch für die unsägliche Debatte über die Faschingsverkleidung mit Indianer-Kostüm. Wer will denn ernsthaft behaupten, dass entsprechend verkleidete Kinder indigene Menschen in ihren Gefühlen verletzten?! Hier Rassismus zu wittern, ist schon einigermaßen absurd.
Auf Facebook postete jüngst ein Gartenbesitzer, er würde Regentänze aufführen, um der Dürreperiode zu entgegnen – das sei auch keine kulturelle Aneignung.
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