Verbrechen dürfen nicht gefeiert werden
Artikel vom: 15.10.2023
Enthauptete Babys, geschändete Frauen, zermetzelte Männer – es herrscht Krieg in Israel. Aber wer glaubt, wegen der Gräueltaten der Hamas müsste jedermann vor Ekel in Schockstarre verfallen, der irrt. Sogar hierzulande gibt es Menschen, die diese Verbrechen gutheißen.
Am vergangenen Freitag sollte eigentlich eine Pro-Hamas-Demonstration in Bremen stattfinden. Das Bremer Ordnungsamt hat diese Veranstaltung per Allgemeinverfügung untersagt, was eigentlich selbsterklärend sein sollte, juristisch aber schwierig ist.
Wir müssen vieles in unserer Demokratie aushalten, und das ist auch gut so. Aber auch Demokratie und Meinungsfreiheit haben ihre Grenzen. Das ist ebenfalls gut, denn wir können und dürfen Partys in unseren Straßen nicht dulden, auf denen das Abschlachten von Menschen gefeiert wird.
Wer das Massaker an Menschen in Israel verniedlichend als „militärischen Widerstand“ bezeichnet, der nutzt nicht sein Recht auf Meinungsfreiheit, sondern derjenige billigt Straftaten, was wiederum strafbar ist und zwingend geahndet werden sollte.
Man kann die Politik eines Landes kritisieren, man darf seine Religion frei wählen, es ist nicht verboten, Solidarität mit der palästinensischen Autonomie äußern.
Was aber überhaupt nicht geht, das ist eine Rechtfertigung barbarischer Angriffe, die ausschließlich die Vernichtung jüdischen Lebens zum Ziel haben.
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