Appell des Beirats  an die Öffentlichkeit

Kein Feuerwerk nahe Reetdachhäusern

In der Nähe von reetgedeckten Gebäuden und Fachwerkhäusern dürfe im Umkreis von 150 Metern kein Feuerwerk abgebrannt werden. Dafür gebe es eine gesetzlich vorgeschriebene Regelung.  Foto: th

Artikel vom: 30.12.2025

Blumenthal – (th) Dem Beirat Blumenthal lag ein Appell vor, sich nachhaltig dafür einzusetzen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von reetgedeckten Gebäuden und Fachwerkhäusern einzuhalten ist.   

Exakt 150 Meter Abstand muss eingehalten werden, damit es nicht zu einem Feuer kommt. Da sich auch im Ortsteil Rekum viele reetgedeckte Häuser befinden, dürfe dort nach der geltenden Regelung überhaupt kein Feuerwerk entzündet werden. 

Doch bislang würde in vielen Fällen das Verbot nicht eingehalten werden. Die Polizei in Bremen verfüge nicht über ausreichende Kapazitäten, das Verbot durchzusetzen, so die besorgte Bürgerin. Daher sollte nach ihrem Vorschlag die Öffentlichkeit beispielsweise mithilfe von Infoformationsblättern auf die geltende gesetzliche Regelung hingewiesen werden. Nach den Worten von Hans-Gerd Thormeier (CDU) gebe es ausreichende gesetzliche Vorgaben, an welche Regelungen man sich beim Abbrennen von Feuerwerken halten müsse. Daher werde der Beirat darum bemüht sein, die gesetzliche Vorschrift zu unterstützen. Der Beirat folgte dem Vorschlag und beschloss einstimmig, auf die Einhaltung des Verbotes hinzuwirken.


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