Baumschutzsatzung verabschiedet

Änderungen für den Klimaschutz

Landwirtschaftliche Betriebe können im Rahmen ihrer Betriebsführung ihren Baumbestand als Eigenbedarf verwerten. Foto: TH

Artikel vom: 23.12.2022

Ritterhude – (TH) Die Gemeinde Ritterhude hat eine neue Baumschutzsatzung verabschiedet. Darin sind alle Änderungen enthalten, die in den Fachgremien beraten wurden. Es werden die Bäume zu geschützten Landschaftsbestandsteilen erklärt, mit dem Ziel, sie zu erhalten, um zur Verbesserung der Lebensqualität und des Klimas beitragen, den Naturhaushalt zu fördern und der Luftreinigung zu dienen, aber auch das Wasser im Boden zu speichern und vielfältige Lebensräume für Tiere und Pflanzenarten zu sichern.

Einen besonderen Schutz nähmen Bäume in der Regel mit einem Stammumfang ab 100 Zentimeter ein. Davon bleiben ausgeschlossen Pappeln, Erlen, Weiden, Birken und diverse Nadelbäume. Entsprechend klar geregelt seien Verbote, geschützte Bäume zu entfernen oder die natürliche Kronenform zu zerstören oder das Wurzelwerk zu beeinträchtigen. Sofern für ein Bauvorhaben geschützte Bäume  gefällt werden, müsse zuvor ein Ausnahmeantrag gestellt werden. Eine Ausnahmeregelung gelte gegebenenfalls für landwirtschaftliche Betriebe. Grundsätzlich müsse ein Eigentümer für einen geschützten Baum, den er entfernt, eine Ersatzpflanzung beziehungsweise den Urzustand wieder vornehmen.

Eingebrachte Änderungswünsche konnten im Gemeinderat keine Mehrheit finden, wie zum Beispiel, kleinere Grundstücke aus dieser Regelung herauszunehmen. Es wurde auch bemängelt, dass die Verhältnismäßigkeit von landwirtschaftlichen Flächen mit viel Baumbestand und Privatgrundstücken nicht ausgewogen sei. Es überwog die Meinung im Gemeinderat, den Schutz von Bäumen im gesamten Gemeindegebiet fest zu verankern.

Bereits im Frühjahr 2025 wird die Baumschutzordnung evaluiert, so dass im Bedarfsfall nachgebessert werden kann, wie es die Grüne Fraktion beantragt hatte. Der Gemeinderat folgte auch dem Antrag der Grünen, der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beizutreten. Darin wird der Bund aufgefordert, umgehend rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, dass die Kommunen ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 Zonen in den Ortschaften einrichten können, wo sie es für notwendig betrachten. Ferner wird der Themenbereich „Gefüchtete und Integration“ auf Vorschlag der Grünen in den Aufgabenkatalog des Ausschusses für Soziales, Senioren und Freizeit aufgenommen. Die Grünen brachten auch den Antrag ein, den Straßenraum in der Seefahrersiedlung so zu verändern, dass er als verkehrsberuhigte Zone erkannt wird. Es sei ein Zukunftsentwicklungskonzept ausgearbeitet worden, um insbesondere durch mehr begrünte Flächen und prägende Bäume den öffentlichen Raum aufzuwerten und die gesamte Aufenthaltsqualität zu verbessern, so der Grüne Fraktionsvorsitzende Wolfgang Goltsche. Manches davon sei bereits umgesetzt worden. 

Dabei ginge es nicht um die Sanierung von Straßen. Michael Harjes, Fraktionsvorsitzender der SPD, lobte die Ideen und Vorschläge, an denen parteiübergreifend gearbeitet wurde.  


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