Förderrichtlinie beschlossen

Die Installation der Anlage muss durch eine Fachfirma erfolgen. FOTO: FR
Artikel vom: 23.07.2022
Schwanewede – In der kürzlich stattgefundenen Sitzung des Gemeinderates wurde die Förderrichtlinie zum 101-Dächer Programm der Gemeinde Schwanewede beschlossen.
„Die Förderung dient dem beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien, indem die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen finanziell unterstützt werden“, fasst Bürgermeisterin Christina Jantz-Herrmann die Intention der Förderrichtlinie zusammen.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Genossenschaften und Stiftungen, die beabsichtigen eine PV-Anlage auf oder an einem in ihrem Eigentum befindlichen Gebäude in der Gemeinde Schwanewede zu installieren. Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem eine Energieberatung und die Installation der Anlage durch eine Fachfirma. Die Förderrichtlinie mit detaillierteren Informationen sowie der Förderantrag stehen auf der Webseite unter www.schwanewede.de/rathaus/aktuelles/meldungen zum Download zur Verfügung und liegen im Rathaus zur Abholung bereit.
Die Antragsunterlagen können ab dem 1. August bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Förderung muss schriftlich (digital oder postalisch) mit dem dafür vorgesehenen Formblatt beantragt werden. Anträge, die vor dem 1. August bei der Gemeinde eingehen oder bei denen die Auftragserteilung bereits erfolgt ist, werden nicht berücksichtigt. Ansprechpartnerin ist die Klimaschutzmanagerin Lisa Griem. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 04209/74-191 oder per E-Mail unter lisa.griem@schwanewede.de zu erreichen.
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