Wie man den Kriegsdienst verweigert

Beratung durch die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen

Nicht nur für diejenigen, die neuerdings nach Erreichen der Volljährigkeit von der Bundeswehr angeschrieben werden, kommt eine Kriegsdienstverweigerung infrage. Für den Dienst an der Waffe herangezogen werden können alle Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft zwischen siebzehn und 60 Jahre.  Symbolfoto: fr

Artikel vom: 01.05.2026

Bremen-Nord – (nik) Seit Anfang Januar wird dem neuen Wehrdienstgesetz zufolge die Bereitschaft junger Menschen des Jahrgangs 2008 abgefragt, sich für die Bundeswehr zu verpflichten. Wehrpflichtig wären im Spannungsfall allerdings sämtliche Männer bis zum Alter von 60 Jahren. In Zusammenarbeit mit der Nordbremer Linkspartei informierten daher Vertreter der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner darüber, wie ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt wird. Den Dienst an der Waffe zu verweigern, ist ein durch das Grundgesetz garantiertes Recht: „Es ist allerdings das einzige Grundrecht, das beantragt werden muss.“ Das zu tun, empfehle sich nicht nur für die Jahrgänge, die das Wehrdienstmodernisierungsgesetz aktuell in den Blick nimmt. Damit werde das Ziel verfolgt, dass die Bundeswehr von bislang 185000 auf 260000 Soldaten plus Reservisten anwachse. So solle sie mittelfristig zur „stärksten konventionellen Armee in Europa“ werden. Man setze zunächst auf Freiwilligkeit, wenn das aber nicht ausreiche, solle eine „Bedarfswehrpflicht“ aktiviert werden. Dabei wäre fraglich, ob das verfassungsmäßig trägt, weil es der Gleichbehandlung zuwiderlaufe. Die Bundeswehr setze als „freiwillige Lockmittel“ überdurchschnittliche Gehälter und die Übernahme von Führerschein-Kosten ein. Ab Sommer 2027 sollen in acht „Karrierecentern“ und 24 Musterungszentren in Großstädten dann auch Musterungen erfolgen. Dafür würden bislang die Kapazitäten fehlen.

Das Anschreiben an die eben volljährig Gewordenen enthalte einen QR-Code, denn der Fragebogen solle bevorzugt online ausgefüllt werden. Man könne ihn aber auch ausdrucken und von Hand ausfüllen, was den Vorgang verlangsame. Wer auf das Anschreiben nicht reagiert, erhalte nach einigen Wochen eine Erinnerung mit Zustellungsnachweis. Ignoriert man auch das, werde das als Ordnungswidrigkeit gewertet, die Höhe des Bußgelds sei bislang unklar. Im Fragebogen werden persönliche Daten erfasst, eine Selbsteinschätzung des „Fitness-Levels“ und das Interesse am Wehrdienst auf einer Skala von Null bis Zehn abgefragt. Wenn man hier Null angibt, sei der Fragebogen damit zu Ende. Abspeichern, kopieren, aufheben sei empfehlenswert. Man müsse darauf hinweisen, dass Null Interesse noch lange keine Verweigerung bedeute.

Ein Antrag zur Kriegsdienstverweigerung bestehe aus drei Dokumenten: In einem formlosen Anschreiben erklärt man seine Verweigerung aus Gewissensgründen unter Bezug auf Artikel vier, Absatz drei des Grundgesetzes. Dieser lautet: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Zweitens wird ein tabellarischer Lebenslauf verlangt, in den man nichts verheimlichen sollte, was wesentlich für den Antrag sein könnte. Am wichtigsten sei drittens die inhaltliche Begründung: Hier lege man seine Gewissensgründe dar. Diese Beweggründe müssen nachvollziehbar hergeleitet sein und so formuliert, dass sie unumstößlich immer gelten. Bezüge zur politischen Situation seien dabei nicht sinnvoll. Eine KI diese Gründe formulieren zu lassen, wäre absolut nicht hilfreich und gehe zulasten der Glaubwürdigkeit. Die Mühe, sich mit den eigenen Beweggründen auseinanderzusetzen, müsse man sich machen. Man stoße dabei auch auf Punkte, mit denen man die eigene Position festigen könne.

Vor dem Wegschicken sei es empfehlenswert, sich zum Antrag beraten zu lassen. Als viertes Papier werde offenbar eine Kopie vom Personalausweis gefordert. Vor dem Hintergrund, dass zur Datenerfassung ohnehin die Melderegister eingespannt wurden, gebe man damit wohl keine zusätzlichen Daten preis. Den fertigen Antrag sendet man per Einschreiben an das Bundesamt für Personalmanagement in Köln. Bearbeitet werde er dann aber vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten. Im Falle einer Ablehnung könne man Widerspruch erheben und vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klagen. Momentan allerdings sei die Anerkennungsquote hoch. Man könne nicht ausschließen, dass eventuell später „die Latte höher“ angelegt werde. Den Antrag könne man auch als Chance nutzen, ein politisches Signal zu setzen. Online unter www.kdv.dfg-vk.de findet man alle wichtigen Informationen. Die Vereinigten Kriegsdienstgegner stehen zudem an jedem dritten Montag im Monat von 17 bis 19 Uhr in der Bibliothek Vegesack für Beratungsgespräche zur Verfügung.


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