Wer zahlt die Zeche?
Das Schulschiff Deutschland in der Lesummündung.FOTO: FR
Artikel vom: 21.04.2021
Vegesack – (RDR) Kürzlich hat der Vorstand des Deutschen Schulschiffvereins das Votum seiner Mitglieder für eine Standortverlagerung des Schulschiffs präsentiert. Danach spricht sich eine deutliche Mehrheit für Bremerhaven als neue Heimat des schwimmenden Denkmals aus.
Wenn der Liegeplatz in der Lesum aufgegeben wird, muss nach Informationen des BLV die hierfür bestehende Genehmigung an das Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen zurückgegeben werden. Die Folge wäre, dass, wie die Genehmigung besagt, die Liegegrube zurückgebaut werden muss – sofern nicht ein anderes Schiff den Platz einnehmen würde. Dieser Rückbau würde vermutlich mehrere 100000 Euro kosten. Wer müsste diese Summe bezahlen? Der Verein nach dem „Verursacherprinzip“ oder die Wirtschaftsförderung Bremen (WFB) – indirekt also der Steuerzahler –, die auch schon viel Geld für die Herrichtung des Liegeplatzes aufgewendet hatte? Die WFB selbst ist Mitglied im Schulschiffverein und zuständig für die Maritime Meile. Warum sich die Liegenschaftsverwaltung nicht eindeutig für den Standort in Vegesack positioniert hat, erklärt Kerstin Viezens, Sprecherin im Wirtschaftsressort damit, dass die WFB ja im Auftrag der Stadt agiere. Ob die WFB als Mitglied im Schulschiffverein an der vom Vorstand initiierten Abstimmung teilgenommen und wofür votiert hat, vermag die Sprecherin nicht zu beantworten. „Es war ja eine geheime Abstimmung.“ Auch zu den Kostenfragen kann die Sprecherin nichts sagen. Sie wisse nicht, ob der Verein dem Wirtschaftsressort das Votum schon offiziell mitgeteilt hätte. Und es sei zudem nicht klar, auf welcher rechtlichen Grundlage das Wirtschaftsressort Forderungen nach dem „Verursacherprinzip“ an den Schulschiffverein stellen könnte. Das müsse alles noch geprüft werden; man sei erst am Anfang des Prozesses.
Eine Option sei es ja auch, dass Anleger und Liegegrube durch ein anderes Schiff nachgenutzt werden könnten.
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