Landkreis Osterholz – (FR) Auch im Landkreis Osterholz steigt die Anzahl der am Corona-Virus erkrankten Personen weiter an. Bislang wurden 196 Personen positiv auf das Corona-Virus getestet. Dies sind 14 Personen mehr als vor einer Woche. Der Inzidenzwert beläuft sich damit auf 12,3. Die neuen bestätigten Fälle kommen aus den Gemeinden Grasberg (1), Hambergen (1), Ritterhude (1), Osterholz-Scharmbeck (3), Worpswede (3) und Schwanewede (5). Insgesamt befinden derzeit sich 20 Personen in Quarantäne, eine Person ist in stationärer Behandlung.
Eine der neu infizierten Personen stammt aus einem Alten- und Pflegeheim in Osterholz-Scharmbeck. Der 89-jährige Bewohner eines Appartements wurde aufgrund von Erkältungssymptomen auf das Corona-Virus getestet und hatte keinen Kontakt zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern. Jedoch befinden sich mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Quarantäne.
Der Landkreis Osterholz stellt die Fallzahlen weiterhin täglich von Montag bis Freitag auf seiner Internetseite bereit. Neben den absoluten Zahlen, stehen auch verschiedene Diagramme, beispielsweise zur Verteilung auf Gemeindeebene, zum Gesundheitszustand und zur Altersstruktur zur Verfügung. Die Altersstruktur zeigt deutlich, dass die meisten Corona-Infektionen im Bereich der 20 bis 29-Jährigen zu verzeichnen sind (45 von 196 bestätigten Fällen). Gerade in letzter Zeit hat diese Altersspanne deutlich an Fällen hinzugewonnen. „Oftmals stehen dahinter private Zusammenkünfte oder gemeinsame sportliche Aktivitäten“, berichtet Landrat Bernd Lütjen. Auch wenn für diese Altersspanne die Corona-Infektion oftmals harmlos verlaufe, stelle jeder Einzelne eine potentielle Übertragungsquelle für viele weitere Personen, auch Risikopatienten, dar. Deshalb ruft der Landrat weiterhin dazu auf, die eigenen Kontakte möglichst auf einen festgelegten kleinen Kreis zu begrenzen und wenn möglich, auf private Zusammenkünfte zu verzichten.
Neue Niedersächsische Corona-Verordnung
Land erlässt neue Regelungen
Landkreis Osterholz. Das Land Niedersachsen hat eine neue Corona-Verordnung erlassen. Die neuen Regelungen gelten ab Freitag, 8. Oktober 2020 und umfassen mehrere Veränderungen. Der Landkreis Osterholz informiert über die Neuerungen auf seiner Internetseite.
Das Land Niedersachsen hat mit der neuen Corona-Verordnung eine vollständige Neustrukturierung vorgenommen. Deutliche Veränderungen gibt es im Bereich der privaten Zusammenkünfte und Feierlichkeiten.
Private Zusammenkünfte und Feiern, die in eigenen geschlossen Räumlichkeiten stattfinden, sind ab sofort auf eine maximale Personenanzahl von 25 begrenzt. Für eigene Gärten gilt eine Personenbegrenzung von 50 Personen. In beiden Fällen ist das Abstandsgebot einzuhalten. Das bedeutet, dass sich auch bei einer maximalen Teilnehmerzahl von 25 beziehungsweise 50 maximal Personen aus zwei Haushalten oder zehn Personen ohne Abstand zueinander aufhalten dürfen. Zudem müssen die räumlichen und örtlichen Gegebenheiten die Anzahl der Personen überhaupt von der Fläche her zulassen. Bei privaten Zusammenkünften und Feiern, die an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten, in zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder in gastronomischen Betrieben stattfinden, ist die Personenanzahl auf 100 begrenzt. Auch hier gilt das Abstandsgebot. Zudem dürfen bei Feierlichkeiten mit mehr als 50 Personen ab 18 Uhr keine reinen Spirituosen und ab 22 Uhr gar keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt und konsumiert werden. Dies betrifft vor allem Hochzeitsfeiern und Geburtstagspartys. Regelungen zum Tanzen gibt es weiterhin nicht, dennoch wird weiterhin dringend hiervon abgeraten. Soweit das Infektionsgeschehen ansteigt (35 Neuinfektionen pro Woche je 100.000 Einwohner) wird die Personenanzahl in allen Bereichen niedriger angesetzt.
Die Regelungen zu den privaten Zusammenkünften und Feiern waren notwendig, da sich dieser Bereich als einer der häufigsten Ansteckungsorte herauskristallisiert hat. „Auch im Landkreis Osterholz stehen die Neuinfektionen der letzten Tage häufig im Zusammenhang mit privaten Treffen. Deshalb ist es gut, dass es nun konkrete Regelungen gibt“, berichtet Landrat Bernd Lütjen. Jedem sollte mittlerweile die Brisanz privater Treffen ohne Einhaltung der bekannten Hygieneregelungen bewusst sein. Denn wenn private Feierlichkeiten zum Infektionsherd werden, dann kann dies schnell dazu führen, dass es für die ganze Gesellschaft wieder zu Einschränkungen kommt. Bestes Beispiel ist die Stadt Bremen. „Leider müssen wir aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens bei unserem Nachbarn auch bei uns am Wochenende geplante große Veranstaltungen absagen. Dies betrifft den Ritterhuder Ladies Markt sowie die Geflügelschau in der Gemeinde Grasberg“, berichtet Lütjen.
Bei größeren Veranstaltungen wird nach der neuen Corona-Verordnung nun unterschieden zwischen sitzendem und zeitweise stehendem Publikum. Auch hier gilt nach wie vor das Abstandsgebot. Zudem müssen entsprechende Hygienemaßnahmen getroffen werden. Neu ist, dass beispielsweise in Kinos und Theatern der Mindestabstand auf 1 Meter reduziert wurde. Clubs und Discotheken bleiben jedoch weiterhin geschlossen.
Weitere Veränderungen betreffen den Sport-Bereich. Die Personenanzahl beim Kontaktsport wurde auf 60 Personen erhöht. Für Zuschauerinnen und Zuschauer gelten strenge Regelungen.
Aufgrund diverser Nachfragen im Gesundheitsamt weist der Landkreis darauf hin, dass die neue Niedersächsische Corona-Verordnung keine Beschränkungen der Ein- oder Rückreise in Risikogebiete innerhalb von Deutschlands vorsieht. Damit können aktuell Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Landkreis Osterholz weiterhin nach Bremen fahren und umgekehrt - sowohl beruflich, als auch im Rahmen der Freizeitgestaltung. „Das heißt aber nicht, dass hier nicht erhöhte Vorsicht geboten ist“, macht Lütjen deutlich. Von nicht notwendigen Besuchen im benachbarten Bundesland sollte daher derzeit abgesehen werden. Ministerpräsident Stephan Weil hat im heutigen Landtag jedoch angekündigt, eine Landesverordnung zum Beherbergungsverbot von Personen aus Risikogebieten innerhalb von Deutschland zu erlassen. Sobald diese vorliegt wird der Landkreis Osterholz informieren.
Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist unter www.landkreis-osterholz.de/corona abrufbar. Unter www.landkreis-osterholz.de/corona-fragen finden sich auch Antworten auf häufige Fragen zur neuen Corona-Verordnung. Darüber hinaus steht das Gesundheitsamt für Fragen unter 04791/930 2900 zur Verfügung.